Mengenbegrenzung für gesetzlich Versicherte
Es ist wichtig zu wissen, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Anzahl der Psychotherapieplätze und die Anzahl durchführbarer Behandlungen pro Praxissitz für gesetzlich Versicherte in Deutschland streng reguliert. Dies kann zu Wartezeiten führen, da dadurch die Kapazitäten für gesetzlich Versicherte begrenzt sind. Ist dieses Kontingent erschöpft, dürfen wir keine weiteren Kassenleistungen abrechnen.
Behandlungen für Privatversicherte und Selbstzahler fallen nicht unter diese Deckelung. Daher können wir in diesem Bereich oft noch freie Kapazitäten anbieten, auch wenn unsere Kassenplätze bereits vollständig belegt sind.
Was bedeutet das für Sie?
Leider können wir nicht allen Anfragen für eine kassenfinanzierte Psychotherapie sofort nachkommen. Sobald Sie Kontakt zu uns aufnehmen, informieren wir Sie über unsere aktuellen Kapazitäten und die voraussichtliche Wartezeit. Dennoch ist es ratsam, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen oder die Suche bei anderen Kolleginnen und Kollegen fortzusetzen.
Gerne bieten wir Ihnen in der Zwischenzeit die Möglichkeit an, eine Beratung oder ein Coaching in Anspruch zu nehmen. Dieses Angebot kann Ihnen helfen, die Wartezeit zu überbrücken und erste Schritte zur Bewältigung Ihrer Situation zu gehen. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Beratung und Coaching von den Krankenkassen nicht übernommen werden.