Abrechnungsmöglichkeiten

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Die Kosten für eine Psychotherapie können je nach Versicherungsstatus auf unterschiedliche Weise abgerechnet werden. Wir möchten Ihnen hier einen Überblick geben, wie die Abrechnung in unserer Praxis gehandhabt wird.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kann die Therapie in der Regel über Ihre Krankenkasse abgerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch genommen haben und eine Empfehlung für eine Therapie vorliegt. Wir sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung als psychotherapeutische Praxis zugelassen, sodass wir direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen können. Sie benötigen lediglich Ihre Versichertenkarte.

Privatversicherte können die Kosten für eine Psychotherapie in den meisten Fällen bei ihrer Versicherung einreichen. Da die Leistungen und Erstattungssätze je nach Tarif variieren, ist es wichtig, dass Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen informieren. Erkundigen Sie sich nach den vertraglich vereinbarten Konditionen, der Anzahl der übernommenen Sitzungen pro Jahr und der Höhe des erstatteten Honorars. Die Beihilfe übernimmt in der Regel ebenfalls einen Großteil der Kosten. Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen.

Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst zu tragen. Dies ist oft sinnvoll, wenn Sie die Therapie diskret halten oder die Wartezeit auf einen kassenfinanzierten Therapieplatz umgehen möchten. Auch wenn Sie keine Psychotherapie, sondern ein Coaching oder eine Beratung in Anspruch nehmen wollen, sind Sie Selbstzahler. Die Abrechnung erfolgt privat nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Gerne besprechen wir die Details der Kostenübernahme transparent in einem Erstgespräch.